- 271 - 1368. o.T. Brieg. Sigunnus antiquus und Peczco der Schuster verbürgen sich mit Rücksicht auf ihre im Leprosenspitale verweilende Mutter für 6 Vierdung jährl. an die armen Aussätzigen, so dass dieselben auch nach dem Tode ihrer Mutter fortgezahlt werden sollen, wozu auch die andern Miterben ihre Zustimmung geben sollen. Doch sollen der Mutter, falls sie geheilt würde, jene 1 1/2 Mark zum Lebensunterhalt bleiben. Brieger Stadtbuch I. 60. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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